Spitzgebuckelter Saftling

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Steckbrief Spitzgebuckelter Saftling

Wissenswertes: Der Spitzgebuckelte Saftling ist wie alle Saftlinge in Deutschland geschützt; d. h. konkret: das Sammeln ist verboten. Zudem kann diese Art auch leichte Unverträglichkeiten auslösen; daher wird sie von einigen Autoren auch als leicht giftig angesehen. Hauptsächlich kommt er auf Magerwiesen vor.
Kategorie/Art: Lamellenpilze
Wertigkeit: ungenießbar
Hut/Fruchtkörper: 0.5 cm - 5 cm breit; lebhaft orangegelb; kegelig-glockig, Oberfläche kahl, glänzend, schwach schmierig, Rand jung oft einwärts gebogen, teilweise auch eingerissen
Hutunterseite: Lamellen am Stiel angeheftet, blass zitronengelb bis chromegelb sowie gelborange, entfernt stehend, bauchig
Stiel: max. Stielgröße 8 cm, max. Stielbreite 0.7 cm; lebhaft gelb bis orangegelb, schlank, starr, brüchig, zur Basis hin etwas verdickt, längsfaserig
Fleisch: weiß-blassgelblich
Sporenpulver/mikr. Eigenschaften: weiß, zylindrisch-ellitpisch, glatt, hyalin
typ. Begleitpflanze: Rentierflechte
Geruch: unbedeutend
Geschmack: unbedeutend
bevorz. Boden: Kalkboden
Vorkommen: Parkanlagen , Wiese / grasige Plätze , Waldwiesen , Weiden , Gärten
Wachstum: Juni , Juli , August , September , Oktober

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Doppelgänger


Kegeliger Saftling (schwach giftig)

Granatroter Saftling (essbar)




Alle Angaben ohne Gewähr oder Rechtsanspruch

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